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   OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18   

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OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18 (https://dejure.org/2018,44005)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18 (https://dejure.org/2018,44005)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. September 2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18 (https://dejure.org/2018,44005)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Verjährungsunterbrechung bei irrtümlich angenommener Abwesenheit des Betroffenen

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2018, 25542
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Bamberg, 18.04.2007 - 2 Ss OWi 1073/06

    Unterbrechung der Verjährung - Einstellung wegen vorläufiger Abwesenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18
    b) Wie sich den Akten, die dem Senat aufgrund des von Amts wegen zu prüfenden Verfahrenshindernisses zugänglich sind (BayObLG, NZV 1995, 410; OLG Bamberg, NStZ 2008, 532; Göhler-Seitz/Bauer, a.a.O., § 79 Rn. 47a), entnehmen lässt, hat das Regierungspräsidium Karlsruhe - Zentrale Bußgeldstelle - als zuständige Verwaltungsbehörde am 11.04.2017 das Verfahren wegen Abwesenheit des Betroffenen vorläufig gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OVVIG eingestellt.

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommenen Abwesenheit des Betroffenen erfolgt und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (Senat, NStZ-RR 2000, 247; NStZ-RR 2015, 385; OLG Hamm, NStZ 2008, 533; OLG Bamberg, NStZ 2008, 532; Göhler-Gürtler, a.a.O. § 33 Rn. 27; KK-Ellbogen, a.a.O., § 33 Rn. 52 [jeweils m.w.N.]).

    Dies wird u.a. damit begründet, dass die enumerative Aufzählung der verjährungsunterbrechenden Handlungen in § 33 Abs. 1 Satz 1 OWiG der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit diene, so dass eine Einzelfallprüfung, ob die Unterbrechungshandlungen geeignet seien, das Verfahren zu fördern, nicht erforderlich sei (OLG Bamberg, NStZ 2008, 532; Göhler-Gürtler, a.a.O., § 33 Rn. 3).

    Vor diesem Hintergrund wird den in § 33 Abs. 1 Satz 1 OWiG genannten Maßnahmen nur in wenigen Ausnahmefällen die Unterbrechungswirkung abgesprochen, dies insbesondere dann, wenn sie nichtig sind, es sich um bloße Scheinmaßnahmen handelt oder wenn die Anerkennung ihrer Gültigkeit wegen des Ausmaßes und des Gewichts ihrer Mangelhaftigkeit für die Rechtsgemeinschaft schlechthin unerträglich wäre (vgl. BGHSt 29, 351; OLG Hamm, NStZ 2008, 533; OLG Bamberg, NStZ 2008, 532; Göhler-Gürtler, a.a.O., § 33 Rn. 2b, 3; KK-Ellbogen, a.a.O., § 33 Rn. 8 ff. [jeweils m.w.N.]).

  • OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ss OWi 372/07

    Verjährung; Unterbrechung; vorläufige Einstellung; Irrtum der Behörde;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommenen Abwesenheit des Betroffenen erfolgt und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (Senat, NStZ-RR 2000, 247; NStZ-RR 2015, 385; OLG Hamm, NStZ 2008, 533; OLG Bamberg, NStZ 2008, 532; Göhler-Gürtler, a.a.O. § 33 Rn. 27; KK-Ellbogen, a.a.O., § 33 Rn. 52 [jeweils m.w.N.]).

    Vor diesem Hintergrund wird den in § 33 Abs. 1 Satz 1 OWiG genannten Maßnahmen nur in wenigen Ausnahmefällen die Unterbrechungswirkung abgesprochen, dies insbesondere dann, wenn sie nichtig sind, es sich um bloße Scheinmaßnahmen handelt oder wenn die Anerkennung ihrer Gültigkeit wegen des Ausmaßes und des Gewichts ihrer Mangelhaftigkeit für die Rechtsgemeinschaft schlechthin unerträglich wäre (vgl. BGHSt 29, 351; OLG Hamm, NStZ 2008, 533; OLG Bamberg, NStZ 2008, 532; Göhler-Gürtler, a.a.O., § 33 Rn. 2b, 3; KK-Ellbogen, a.a.O., § 33 Rn. 8 ff. [jeweils m.w.N.]).

    Voraussetzung für § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG ist, dass sich die Behörde tatsächlich in einem Irrtum über den Aufenthaltsort des Betroffenen befindet (Senat, NStZ-RR 2000, 247; OLG Hamm, NStZ 2008, 533).

  • OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ss 163/98

    Vorläufige Einstellung wegen Abwesenheit des Betroffenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommenen Abwesenheit des Betroffenen erfolgt und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (Senat, NStZ-RR 2000, 247; NStZ-RR 2015, 385; OLG Hamm, NStZ 2008, 533; OLG Bamberg, NStZ 2008, 532; Göhler-Gürtler, a.a.O. § 33 Rn. 27; KK-Ellbogen, a.a.O., § 33 Rn. 52 [jeweils m.w.N.]).

    Voraussetzung für § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG ist, dass sich die Behörde tatsächlich in einem Irrtum über den Aufenthaltsort des Betroffenen befindet (Senat, NStZ-RR 2000, 247; OLG Hamm, NStZ 2008, 533).

  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 292/72

    Verjährungsunterbrechung im OWi-Verfahren auch dann, wenn der Anhörungsbogen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18
    a) Zum Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides am 05.07.2017 (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 OWiG) war noch keine Verfolgungsverjährung eingetreten, auch wenn die Versendung eines Anhörungsbogens an den Betroffenen (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG) - die Unterbrechungshandlung bezog sich auf eine bestimmte Tat und richtete sich, wenn auch unter falschem Namen und falscher Adresse, gegen eine bestimmte Person (Göhler-Gürtler, OWG, 17. Aufl. 2017, § 33 Rn. 55; KK-Ellbogen, OWiG, 5. Aufl. 2018, § 33 Rn. 7a, 120 f. [jeweils m.w.N.]) - bereits am 31.03.2017 angeordnet worden war; auf die erfolgreiche Vollziehung der Anordnung kommt es nicht an (BGHSt 25, 6; Göhler-Gürtler, a.a.O., § 33 Rn. 6b m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OWi 2 SsBs 106/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18
    Die Urteilsgründe lassen zudem hinreichend erkennen, auf welche Beweisgrundlagen das Amtsgericht seine Feststellungen zum gemessenen Geschwindigkeitswert gestützt hat (zu den - eingeschränkten - Anforderungen an die Überprüfung des Messergebnisses durch den Tatrichter bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät PoliScan Speed als standardisiertem Messverfahren OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2018, 349 [richtig: NStZ-RR 2018, 156 - d. Red.] m.w.N. und zuletzt Senat, Beschluss vom 31.08.2018 - 2 Rb 7 Ss 430/18 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2015 - 2 (7) SsBs 212/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18
    b) Auch gegen die - nur beschränkt vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbare (siehe nur Senat, Beschluss vom 17.07.2015 - 2 (7) SsBs 212/15 -, juris) - Beweiswürdigung des Amtsgerichts ist rechtlich nichts zu erinnern.
  • OLG Bamberg, 02.01.2018 - 3 Ss OWi 1704/17

    Absehen vom Fahrverbot wegen verkehrspsychologischer Schulung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18
    bb) Auch die - die Tatumstände berücksichtigende (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 02.01.2018 - 3 Ss OWi 1704/17 -, juris; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 25 StVG Rn. 23 m.w.N.) - Begründung des Amtsgerichts für die Anordnung des Fahrverbots ist nicht zu beanstanden, da gegen den Betroffenen wegen einer ambegangenen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h eine seit dem rechtskräftige Geldbuße in Höhe von 160 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot festgesetzt worden war und er nunmehr erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen hat, was als Regelfall nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV einen beharrlichen Pflichtverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG indiziert, der regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (OLG Karlsruhe, Justiz 2003, 275; OLG Köln, NStZ-RR 1996, 52; OLG Bamberg, Beschluss vom 02.01.2018 - 3 Ss OVVi 1704/17 -, juris; vgl. König in: Hentschel/König/Dauer, a,a.0., § 25 StVG Rn. 23; BHHJ-Burmann, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, § 25 StVG Rn. 28).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18
    bb) Auch die - die Tatumstände berücksichtigende (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 02.01.2018 - 3 Ss OWi 1704/17 -, juris; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 25 StVG Rn. 23 m.w.N.) - Begründung des Amtsgerichts für die Anordnung des Fahrverbots ist nicht zu beanstanden, da gegen den Betroffenen wegen einer ambegangenen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h eine seit dem rechtskräftige Geldbuße in Höhe von 160 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot festgesetzt worden war und er nunmehr erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen hat, was als Regelfall nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV einen beharrlichen Pflichtverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG indiziert, der regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (OLG Karlsruhe, Justiz 2003, 275; OLG Köln, NStZ-RR 1996, 52; OLG Bamberg, Beschluss vom 02.01.2018 - 3 Ss OVVi 1704/17 -, juris; vgl. König in: Hentschel/König/Dauer, a,a.0., § 25 StVG Rn. 23; BHHJ-Burmann, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, § 25 StVG Rn. 28).
  • BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18
    Vor diesem Hintergrund wird den in § 33 Abs. 1 Satz 1 OWiG genannten Maßnahmen nur in wenigen Ausnahmefällen die Unterbrechungswirkung abgesprochen, dies insbesondere dann, wenn sie nichtig sind, es sich um bloße Scheinmaßnahmen handelt oder wenn die Anerkennung ihrer Gültigkeit wegen des Ausmaßes und des Gewichts ihrer Mangelhaftigkeit für die Rechtsgemeinschaft schlechthin unerträglich wäre (vgl. BGHSt 29, 351; OLG Hamm, NStZ 2008, 533; OLG Bamberg, NStZ 2008, 532; Göhler-Gürtler, a.a.O., § 33 Rn. 2b, 3; KK-Ellbogen, a.a.O., § 33 Rn. 8 ff. [jeweils m.w.N.]).
  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 RBs 45/14

    Auswirkung eines nicht binnen zwei Wochen zustellbaren Bußgeldbescheides auf die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18
    Lediglich ergänzend ist anzumerken, dass die von der Generalstaatsanwaltschaft als Beleg für ihre Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidung des OLG Hamm vom 25.03.2014 -111-1 Rbs 45/14 -, juris - einen anderen Sachverhalt betrifft, Dort ging es darum, dass das Verfahren mittels einer schriftlichen Verfügung im Sinn des § 33 Abs. 2 Nr. 1 OWiG, die nicht unterzeichnet war und - anders als vorliegend - auch sonst die Person des Ausstellers namentlich nicht erkennen lies, vorläufig eingestellt worden war, so dass nicht mit letzter Sicherheit entschieden werden konnte, ob es sich bei der Verfügung lediglich um einen Entwurf oder aber um eine vom behördlichen Willen getragene Unterbrechungshandlung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG handelte.
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2018 - 2 Rb 7 Ss 430/18

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Überschreitung des zugelassenen Messbereichs bei

  • BayObLG, 17.05.1995 - 2 ObOWi 218/95
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